Was ist mit den Mitgliedbeitrag in einem Verein?

In der Regel müssen Mitgliedbeiträge für Vereine gezahlt werden, auch wenn der Verein wegen der Corona-Krise keine Aktivitäten anbietet. Der Beitrag diene aber dazu, den Vereinszweck zu verwirklichen, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Deshalb bestehe jetzt auch kein Sonderkündigungsrecht.

Das gilt nach Ansicht der Stiftung der Warentest auch, wenn jetzt sportliche Veranstaltungen, Kurse oder sonstige Vereinsangebot abgesagt werden. Die Beitragsverpflichtung eines Mitlgieds besteht solange wie seine Mitgliedschaft im Verein andauert, erklären die Experten.

Siehe auch Appell des LSV Präsidenten

 

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